Verkehrsrecht

1. Wann droht ein Fahrverbot – und wie kann ich es verhindern?

Ein Fahrverbot droht z. B. bei groben Verkehrsverstößen, etwa bei mehr als 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts zu viel, bei Alkohol- oder Drogenfahrten, oder bei Wiederholungstaten (§ 25 StVG, § 4 BKatV). Das Fahrverbot dauert meist 1 bis 3 Monate. In manchen Fällen kann ein Anwalt versuchen, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln – vor allem bei beruflicher Abhängigkeit vom Auto („Härtefall“).


2. Was passiert, wenn ich geblitzt wurde?

Wenn du geblitzt wurdest, bekommst du meist einen Anhörungsbogen und später einen Bußgeldbescheid. Du hast 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen (§ 67 OWiG). Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn z. B. das Foto undeutlich ist, der Blitzer falsch aufgestellt wurde oder du nicht gefahren bist. Punkte oder Fahrverbot hängen von der Höhe der Überschreitung ab (Bußgeldkatalog).


3. Wie viele Punkte habe ich in Flensburg – und wie werde ich sie los?

Jeder Autofahrer hat ein Punktekonto beim Fahreignungsregister (FAER). Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg (§ 4 StVG). Punkte verfallen automatisch: nach 2,5 bis 10 Jahren, je nach Schwere des Verstoßes (§ 29 StVG). Du kannst auch freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und 1 Punkt abbauen – aber nur, wenn du maximal 5 Punkte hast (§ 4 Abs. 6 StVG).


4. Was tun nach einem Verkehrsunfall – wer zahlt was?

Bei einem Unfall solltest du zuerst die Unfallstelle sichern, ggf. Polizei rufen und Daten mit dem anderen Fahrer austauschen. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt für Schäden am anderen Fahrzeug und ggf. Personenschäden (§ 7 StVG). Die eigene Kaskoversicherung zahlt bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug – je nach Vertragsart (Teil- oder Vollkasko).


5. Wann bin ich schuld am Unfall – auch bei Teilschuld oder Mitverschulden?

Schuld wird oft anhand von Verkehrsregeln und Zeugenaussagen bewertet. Auch wenn beide beteiligt waren, kann es eine Teilschuld geben (§ 17 StVG). Selbst bei Vorrang kann ein Mitverschulden vorliegen – z. B. bei überhöhter Geschwindigkeit. Dann werden Schäden anteilig reguliert.


6. Welche Rechte habe ich gegenüber der gegnerischen Versicherung?

Du kannst nach einem unverschuldeten Unfall u. a. folgende Ansprüche geltend machen:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Gutachterkosten
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • ggf. Verdienstausfall (§ 249 ff. BGB)

Lass dich am besten nicht direkt von der gegnerischen Versicherung beraten – du hast Anspruch auf einen eigenen Anwalt, den ebenfalls die Versicherung des Gegners zahlt (§ 249 Abs. 1 BGB).


7. Darf ich als Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer denselben Regeln folgen wie Autofahrer?

Teilweise ja. Auch Radfahrer und E-Scooter-Fahrer müssen Verkehrszeichen, Ampeln, Promillegrenzen usw. einhalten (§ 1 StVO). Für Radfahrer gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille (§ 316 StGB), bei E-Scootern bereits ab 0,5 Promille. Gehwege sind in der Regel tabu, außer sie sind explizit freigegeben.


8. Was gilt bei Alkohol oder Drogen am Steuer?

Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 gilt 0,0 Promille (§ 24c StVG). Für andere liegt die Grenze bei 0,5 Promille, darüber droht Bußgeld und Fahrverbot (§ 24a StVG). Bei Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille droht sogar eine Straftat mit Führerscheinentzug (§ 316 StGB). Drogen (z. B. Cannabis) können schon beim ersten Verstoß zum Führerscheinentzug führen (§ 24a Abs. 2 StVG).


9. Was passiert, wenn ich Fahrerflucht begangen habe – oder beschuldigt werde?

Fahrerflucht (offiziell: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“) ist eine Straftat (§ 142 StGB). Schon bei Bagatellschäden musst du warten oder den Schaden melden – sonst drohen Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder der Verlust des Versicherungsschutzes. Bei kleinen Parkremplern solltest du am besten 15–30 Minuten warten und dann die Polizei rufen.


10. Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle – und was nicht?

Die Polizei darf dich anhalten, Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrollieren und einen Alkoholtest anbieten. Du bist aber nicht verpflichtet, freiwillig zu pusten oder Fragen zur Fahrtüchtigkeit zu beantworten. Bei Verdacht kann ein richterlicher Beschluss für Blutentnahme oder Durchsuchung eingeholt werden (§ 81a StPO). Du darfst schweigen und einen Anwalt verlangen.


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