Zivilrecht & Privatrecht

1. Wann ist ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen?

Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich zwei Personen über Inhalt und Leistung einig sind – also Angebot und Annahme vorliegen (§§ 145 ff. BGB). Das geht auch mündlich oder per E-Mail – nur wenige Verträge (z. B. Mietvertrag über Wohnraum >1 Jahr, Grundstückskauf) brauchen Schriftform (§§ 550, 311b BGB). Wichtig ist: Beide Seiten müssen geschäftsfähig und ernsthaft handeln.


2. Kann ich von einem Vertrag zurücktreten oder ihn widerrufen?

Grundsätzlich bist du an Verträge gebunden. Du kannst sie aber widerrufen, wenn es sich z. B. um einen Online-, Haustür- oder Telefonvertrag handelt (§§ 355, 312g BGB). Die Frist beträgt meist 14 Tage. Ein Rücktritt ist möglich, wenn der Vertrag nicht oder schlecht erfüllt wurde, z. B. bei Lieferverzug oder Mängeln (§ 323 BGB). Dazu muss vorher oft eine Nachfrist gesetzt werden.


3. Was kann ich tun, wenn der Verkäufer die Ware nicht oder zu spät liefert?

Wenn die Lieferung nicht rechtzeitig kommt, kannst du dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen (§ 286 BGB). Verstreicht diese, kannst du zurücktreten (§ 323 BGB) oder Schadensersatz verlangen (§ 280 BGB). Bei sogenannten Fixgeschäften (z. B. Hochzeitstorte am Hochzeitstag) entfällt die Frist – du kannst sofort zurücktreten (§ 376 HGB).


4. Welche Rechte habe ich, wenn ein Produkt mangelhaft ist?

Ist die Ware fehlerhaft oder funktioniert nicht, kannst du zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen (§ 439 BGB). Klappt das nicht, darfst du vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern (§§ 437, 440 BGB). Die Gewährleistung gilt zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB). Bei gebrauchten Sachen kann sie auf ein Jahr verkürzt sein.


5. Wann darf ein Anbieter den Preis erhöhen oder Vertragsbedingungen ändern?

Das geht nur, wenn es vertraglich oder in den AGB geregelt ist – und die Klauseln wirksam sind (§§ 305 ff. BGB). Bei Dauerschuldverhältnissen wie Stromverträgen oder Abos hast du bei Preisänderung meist ein Sonderkündigungsrecht (§ 314 BGB analog). Änderungen ohne Rechtsgrundlage sind unwirksam.


6. Was ist, wenn ich eine Rechnung nicht zahlen kann – und was darf der Gläubiger tun?

Zahlst du nicht rechtzeitig, kommst du in Verzug (§ 286 BGB). Der Gläubiger darf dann Mahnkosten, Verzugszinsen und Inkassogebühren fordern (§ 288 BGB). Bleibt die Zahlung aus, kann er gerichtlich vorgehen, etwa durch einen Mahnbescheid (§ 688 ZPO) oder später durch Zwangsvollstreckung (§ 704 ZPO). Ein negativer Schufa-Eintrag ist bei titulierten Forderungen möglich.


7. Was zählt als Schadensersatz – und wann bekomme ich welchen?

Du hast Anspruch auf Schadensersatz, wenn dir durch das Verhalten eines anderen ein Schaden entsteht – z. B. durch Vertragsbruch (§ 280 BGB) oder eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB). Der Schaden muss konkret nachweisbar sein (z. B. Reparaturkosten, Verdienstausfall). Wichtig: Der Verursacher muss schuldhaft handeln – also fahrlässig oder vorsätzlich.


8. Wie komme ich aus einem Abo oder Dauerschuldverhältnis wieder raus?

Du kannst einen Vertrag ordentlich kündigen, wenn keine Mindestlaufzeit mehr besteht – dabei gelten die vertraglich vereinbarten Fristen (§ 314 BGB analog). Seit 2022 dürfen sich viele Online-Abos nur noch monatlich verlängern (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei „schwerwiegenden Gründen“ (z. B. Vertragsbruch) ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich (§ 314 BGB).


9. Wann ist eine Klausel in einem Vertrag oder in den AGB unwirksam?

AGB-Klauseln dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Unwirksam sind z. B. pauschale Haftungsausschlüsse, einseitige Vertragsänderungen ohne Mitteilung oder unangemessene Vertragslaufzeiten (§ 309 BGB). Unwirksame Klauseln sind nicht bindend, der Rest des Vertrags bleibt aber gültig (§ 306 BGB).


10. Wie setze ich meine Forderung durch, wenn jemand nicht zahlt?

Du kannst dem Schuldner eine Mahnung schicken (§ 286 BGB) oder direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (§ 688 ZPO). Reagiert der Schuldner nicht, kannst du einen Vollstreckungsbescheid erwirken und z. B. das Konto pfänden lassen (§ 794 ZPO). Ab einem Streitwert von 5.000 € oder bei komplexen Fällen lohnt sich meist anwaltliche Unterstützung.


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