1. Was ist Privatrecht?

Antwort:
Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen (§§ 1–240 BGB u.a.). Es umfasst z. B. Vertragsrecht, Schadensersatz, Eigentumsrechte und Familienangelegenheiten. Ziel ist der Ausgleich individueller Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten.


2. Welche Rechte habe ich bei einem Kaufvertrag, wenn die Ware Mängel hat?

Antwort:
Kauft man eine mangelhafte Ware, gelten die Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB. Sie umfassen:

  • Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Schadensersatz (nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit)

Die Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach Übergabe geltend gemacht werden.


3. Was ist der Unterschied zwischen Kaufvertrag und Dienstvertrag?

Antwort:

  • Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB): Verpflichtet zur Lieferung einer Sache gegen Bezahlung.
  • Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB): Verpflichtet zu einer Dienstleistung ohne Erfolgsgarantie. Beispiele: Arbeitsvertrag, Auftrag oder freie Dienstleistungen.

Bei Kaufverträgen steht der Erfolg im Vordergrund, bei Dienstverträgen die Leistung selbst.


4. Kann ich einen Vertrag widerrufen?

Antwort:
Ja, in bestimmten Fällen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB), z. B. bei:

  • Fernabsatzverträgen (Online-Käufe)
  • Haustürgeschäften
  • Verbraucherdarlehen

Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Ware oder Abschluss des Vertrags. Der Widerruf muss schriftlich oder per elektronischem Mittel erfolgen.


5. Was kann ich tun, wenn mein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt?

Antwort:
Vertragsverletzungen können nach § 280 BGB Schadensersatz begründen. Zunächst sollten Sie:

  • Den Vertragspartner schriftlich mahnen
  • Frist zur Nacherfüllung setzen
  • Gegebenenfalls Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen

Bei Streitigkeiten kann eine gerichtliche Durchsetzung erfolgen. Vorher empfiehlt sich oft eine Mediation oder außergerichtliche Lösung.

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