1. Was ist im Mietvertrag geregelt?

Antwort:
Der Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB) regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Typische Punkte:

  • Mietzins und Nebenkosten
  • Mietdauer und Kündigungsfristen
  • Zustand der Wohnung bei Übergabe
  • Pflichten zur Instandhaltung und Reparatur

Sowohl gesetzliche Vorschriften als auch individuelle Vereinbarungen im Vertrag sind bindend.


2. Kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Antwort:
Ja, unter bestimmten Bedingungen (§§ 557 ff. BGB):

  • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Staffelmiete (fest vereinbarte Erhöhungen)
  • Indexmiete (an Lebenshaltungskosten gekoppelt)

Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt werden und bestimmte Fristen einhalten. Unzulässige Mieterhöhungen können vom Mieter abgelehnt werden.


3. Welche Rechte habe ich bei Mängeln in der Wohnung?

Antwort:
Bei Mängeln hat der Mieter Ansprüche auf § 536 BGB:

  • Mietminderung entsprechend dem Ausmaß des Mangels
  • Schadensersatz bei Pflichtverletzung des Vermieters (§ 536a BGB)
  • Beseitigung des Mangels (Mängelbeseitigung)

Der Mieter muss den Mangel unverzüglich melden, um Rechte geltend zu machen.


4. Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter?

Antwort:

  • Mieter: Grundsätzlich 3 Monate (§ 573c BGB)
  • Vermieter: Staffelung nach Mietdauer (§ 573c BGB):
    • Bis 5 Jahre: 3 Monate
    • 5–8 Jahre: 6 Monate
    • Über 8 Jahre: 9 Monate

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen.


5. Kann ich die Wohnung vorzeitig kündigen?

Antwort:
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen (§ 543 BGB):

  • Wichtiger Grund liegt vor, z. B. schwere Pflichtverletzung des Vermieters (unbewohnbare Wohnung, wiederholte Störung)
  • Aufhebungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter ist ebenfalls möglich
  • Ohne Grund ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung nur möglich, wenn eine Nachmietregelung oder eine vertragliche Vereinbarung dies erlaubt

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