Arbeitsrecht
1. Was regelt das Arbeitsrecht?
Antwort:
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dazu gehören insbesondere:
- Arbeitsvertragliche Pflichten (§§ 611 ff. BGB)
- Arbeitszeit und Urlaub
- Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG)
- Arbeitsschutz und Entgeltansprüche
Ziel ist, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig klare Pflichten festzulegen.
2. Wie kann ich meinen Arbeitsvertrag kündigen?
Antwort:
- Ordentliche Kündigung: Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (§ 622 BGB).
- Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Nur bei schwerwiegenden Gründen möglich (§ 626 BGB), z. B. Diebstahl oder schwere Pflichtverletzungen.
- Schriftform ist erforderlich; mündliche Kündigungen sind unwirksam (§ 623 BGB).
3. Habe ich Anspruch auf Urlaub?
Antwort:
Ja, jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§§ 1 ff. BUrlG). Die gesetzliche Mindestdauer beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können längeren Urlaub gewähren. Urlaub dient der Erholung und darf nur aus wichtigen Gründen verweigert werden.
4. Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Antwort:
Erkrankt ein Arbeitnehmer, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen (§ 3 EFZG). Voraussetzung: Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich bescheinigt, und das Arbeitsverhältnis besteht mindestens 4 Wochen. Danach können Krankengeldansprüche über die Krankenkasse bestehen.
5. Was ist Kündigungsschutz und wer ist geschützt?
Antwort:
Der gesetzliche Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG) gilt für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, die länger als 6 Monate beschäftigt sind. Schutz besteht insbesondere gegen:
- Soziale Kündigungen: Entlassung darf nicht willkürlich sein, soziale Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung).
- Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Außerhalb dieser Regeln können Kündigungen auch wirksam sein, wenn sie vertraglich zulässig sind.