1. Was regelt das Familienrecht?

Antwort:
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie (§§ 1297 ff. BGB). Dazu gehören:

  • Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Scheidung und Trennung
  • Unterhaltspflichten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
  • Adoption und elterliche Sorge

Ziel ist, die Rechte und Pflichten innerhalb der Familie zu klären und den Schutz von Ehepartnern und Kindern zu gewährleisten.


2. Wie funktioniert die Scheidung in Deutschland?

Antwort:

  • Die Scheidung erfolgt gerichtlich (§§ 1564 ff. BGB) und setzt eine Zerrüttung der Ehe voraus.
  • In der Regel muss mindestens ein Jahr Trennungszeit (§ 1565 BGB) nachgewiesen werden, bevor die Scheidung eingereicht werden kann.
  • Vermögensaufteilung, Unterhalt und ggf. Sorgerecht für Kinder werden gesondert geregelt.

3. Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Antwort:
Unterhalt kann von ehelichen oder nicht-ehelichen Partnern und Kindern verlangt werden (§§ 1601 ff. BGB):

  • Kindesunterhalt: Pflicht der Eltern, finanziell für den Lebensunterhalt zu sorgen.
  • Trennungsunterhalt: Unterstützung eines getrennt lebenden Ehepartners während der Trennung (§ 1361 BGB).
  • Nachehelicher Unterhalt: Anspruch nach der Scheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 1569 ff. BGB).

4. Wer erhält das Sorgerecht für Kinder?

Antwort:

  • Grundsätzlich haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht (§ 1626 BGB), auch nach Trennung oder Scheidung.
  • Das Gericht kann das Sorgerecht einem Elternteil alleine übertragen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (§ 1671 BGB).
  • Entscheidungen zu Aufenthalt, Schule und medizinischer Versorgung werden im Rahmen des Sorgerechts getroffen.

5. Was ist Umgangsrecht?

Antwort:
Das Umgangsrecht (§§ 1626, 1684 BGB) gibt elternfremden oder getrennt lebenden Elternteilen das Recht, regelmäßigen Kontakt zu ihren Kindern zu haben.

Das Umgangsrecht kann gerichtlich durchgesetzt werden, wenn ein Elternteil die Ausübung behindert.

Ziel ist, die Beziehung zwischen Kind und Eltern zu fördern.

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