1. Was regelt das Arbeitsrecht?

Antwort:
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeitsvertragliche Pflichten (§§ 611 ff. BGB)
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG)
  • Arbeitsschutz und Entgeltansprüche
    Ziel ist, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig klare Pflichten festzulegen.

2. Wie kann ich meinen Arbeitsvertrag kündigen?

Antwort:

  • Ordentliche Kündigung: Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (§ 622 BGB).
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Nur bei schwerwiegenden Gründen möglich (§ 626 BGB), z. B. Diebstahl oder schwere Pflichtverletzungen.
  • Schriftform ist erforderlich; mündliche Kündigungen sind unwirksam (§ 623 BGB).

3. Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Antwort:
Ja, jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§§ 1 ff. BUrlG). Die gesetzliche Mindestdauer beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können längeren Urlaub gewähren. Urlaub dient der Erholung und darf nur aus wichtigen Gründen verweigert werden.


4. Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Antwort:
Erkrankt ein Arbeitnehmer, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen (§ 3 EFZG). Voraussetzung: Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich bescheinigt, und das Arbeitsverhältnis besteht mindestens 4 Wochen. Danach können Krankengeldansprüche über die Krankenkasse bestehen.


5. Was ist Kündigungsschutz und wer ist geschützt?

Antwort:
Der gesetzliche Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG) gilt für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, die länger als 6 Monate beschäftigt sind. Schutz besteht insbesondere gegen:

  • Soziale Kündigungen: Entlassung darf nicht willkürlich sein, soziale Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung).
  • Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Außerhalb dieser Regeln können Kündigungen auch wirksam sein, wenn sie vertraglich zulässig sind.

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