1. Kann mein Arbeitgeber mich ohne Grund kündigen?
Nein, in den meisten Fällen nicht. Wenn du länger als sechs Monate im Betrieb bist und dort mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten, brauchst du für eine Kündigung einen sogenannten „sozial gerechtfertigten Grund“ – zum Beispiel häufige Störungen im Verhalten, gesundheitliche Probleme, die die Arbeit unmöglich machen, oder wirtschaftliche Gründe im Betrieb (Kündigungsschutzgesetz – KSchG §§ 1–2). In Kleinbetrieben (unter 10 Mitarbeitende) gelten aber einfachere Regeln – dort kann unter Umständen auch ohne konkreten Grund gekündigt werden.
2. Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (BGB § 622 Abs. 1). Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit – zum Beispiel fünf Jahre = zwei Monate Kündigungsfrist. Der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann aber auch andere Fristen vorsehen.
3. Muss ich eine Abfindung bekommen, wenn ich gekündigt werde?
Nicht automatisch. Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung wird oft freiwillig gezahlt, wenn sich beide Seiten auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen – z. B. im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht. In wenigen Fällen kann das Gesetz eine Abfindung vorsehen, z. B. bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG).
4. Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Du solltest eine Abmahnung ernst nehmen, weil sie oft die Vorstufe einer Kündigung ist. Du kannst schriftlich Stellung nehmen oder (falls sie falsch oder unbegründet ist) die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Eine rechtliche Prüfung ist hier sinnvoll, weil nicht jede Abmahnung wirksam ist.
5. Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Laut Gesetz hast du bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr (§ 3 Bundesurlaubsgesetz – BUrlG). Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge gewähren mehr Urlaub, z. B. 25 oder 30 Tage. Bei Teilzeit oder Krankheit wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
6. Was passiert, wenn ich krank bin?
Wenn du krank bist, bekommst du in der Regel für bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt weiter vom Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung, § 3 EntgFG). Wichtig ist, dass du spätestens ab dem vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung (AU-Bescheinigung) vorlegen musst – manchmal auch früher, je nach Vertrag. Nach sechs Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
7. Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld oder Elternzeit?
Elternzeit kannst du nehmen, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst – bis zu drei Jahre pro Kind (BEEG § 15). Du musst sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Elterngeld bekommst du, wenn du weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitest und dich überwiegend um das Kind kümmerst – es richtet sich nach deinem vorherigen Einkommen (BEEG § 1 ff.).
8. Darf mein Arbeitgeber Überstunden verlangen?
Nur wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder eine Notsituation im Betrieb vorliegt. Grundsätzlich gilt: Ohne Vereinbarung kann dein Chef nicht einfach verlangen, dass du regelmäßig länger arbeitest. Außerdem müssen Überstunden meist bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden – wie genau, steht im Vertrag oder Tarifvertrag (§ 612 BGB).
9. Was darf mein Arbeitgeber kontrollieren?
Dein Arbeitgeber darf grundsätzlich kontrollieren, ob du deine Arbeitspflichten erfüllst – zum Beispiel durch Arbeitszeiterfassung oder Stichproben. Aber: Eine permanente Überwachung, etwa durch Video oder E-Mail-Kontrolle, ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Du hast ein Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung (DSGVO, BDSG).
10. Bin ich richtig eingruppiert oder werde korrekt bezahlt?
Wenn du nach Tarifvertrag arbeitest, muss deine Tätigkeit mit der richtigen „Entgeltgruppe“ übereinstimmen. Bist du außerhalb von Tarifverträgen angestellt, hast du Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (§ 1 MiLoG). Wenn du das Gefühl hast, zu wenig zu bekommen oder falsch eingestuft zu sein, kannst du das prüfen lassen – ggf. auch gerichtlich einklagen.
Wenn du zu einer dieser Antworten eine Mustervorlage, Checkliste oder weitergehende rechtliche Einschätzung brauchst, melde Dich gern kostenlos & unverbindlich über folgendes Formular.