1. Wie läuft eine Scheidung ab und wie lange dauert das Verfahren?
Bevor man sich scheiden lassen kann, muss man mindestens ein Jahr getrennt leben – das ist das sogenannte Trennungsjahr (§ 1565 BGB). Danach kann einer von beiden die Scheidung beim Familiengericht einreichen. Die Dauer hängt davon ab, ob sich beide einig sind und ob Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchgeführt wird. Im besten Fall dauert eine einvernehmliche Scheidung etwa 4–8 Monate.
2. Wie viel Unterhalt muss ich zahlen – oder bekomme ich?
Das hängt davon ab, wer wie viel verdient, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Kindesunterhalt wird meist nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der unterhaltspflichtige Elternteil darf einen bestimmten Betrag für sich behalten – den sogenannten Selbstbehalt (z. B. derzeit 1.450 € beim Kindesunterhalt).
3. Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?
Grundsätzlich haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht (§ 1626 BGB). Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder einer der Eltern nicht kooperationsfähig ist, kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen (§ 1671 BGB). Das Gericht prüft dann, was für das Kind am besten ist.
4. Wie wird das Umgangsrecht geregelt?
Beide Eltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind (§ 1684 BGB) – und das Kind hat auch ein Recht, beide Eltern zu sehen. Typisch ist z. B. ein Modell mit Umgang alle zwei Wochenenden und hälftig in den Ferien. Kommt es zum Streit, kann das Gericht eine verbindliche Regelung treffen.
5. Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung nach der Trennung?
Wenn beide im Grundbuch stehen oder gemeinsam mieten, müssen sie sich einigen, wer wohnen bleibt oder ob verkauft wird. Vorübergehend kann ein Partner die Wohnung alleine nutzen, wenn dies für ihn z. B. wegen der Kinder notwendig ist (§ 1361b BGB). Eigentumsverhältnisse bleiben davon zunächst unberührt.
6. Wie wird der Zugewinn ausgeglichen?
Wenn kein Ehevertrag mit Gütertrennung besteht, gilt die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das bedeutet: Was während der Ehe an Vermögen dazugewonnen wurde, wird bei der Scheidung gerecht ausgeglichen. Es wird verglichen, wie viel Vermögen jeder Ehegatte bei Eheschließung und bei Scheidung hatte.
7. Muss ich auch für mein volljähriges Kind Unterhalt zahlen?
Ja – wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet und noch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann (§ 1601 ff. BGB). Ab dem 18. Geburtstag sind beide Eltern anteilig nach Einkommen verpflichtet, und das Kind muss sich ggf. Bafög, eigenes Einkommen oder Kindergeld anrechnen lassen.
8. Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten setzen sich aus dem Streitwert (Verfahrenswert) und den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Der Streitwert richtet sich nach dem Einkommen beider Ehepartner. Eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger, da nur ein Anwalt nötig ist. Wer sich die Scheidung nicht leisten kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen (§ 76 FamFG i. V. m. § 114 ZPO).
9. Kann ich einen Ehevertrag noch nachträglich abschließen – oder anfechten?
Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen oder geändert werden, solange beide einverstanden sind (§ 1408 BGB). Er kann auch nach der Trennung vereinbart werden (sogenannte Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung). Eine Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich – z. B. bei grober Benachteiligung oder Täuschung.
10. Was passiert, wenn mein Ex-Partner sich nicht an Vereinbarungen hält?
Dann kannst du rechtlich dagegen vorgehen. Wenn z. B. Unterhalt nicht gezahlt wird, kann er gerichtlich tituliert und vom Jugendamt oder Gerichtsvollzieher vollstreckt werden (§ 1612a BGB). Bei Umgangsverweigerung kann das Familiengericht Ordnungsmittel verhängen (§ 89 FamFG).
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