Kanzlei Hartmut Kuster & Ulf Meißner
Die Kanzlei Hartmut Kuster & Ulf Meißner ist seit über 30 Jahren auf das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht spezialisiert und bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer sowie Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen die Interessen und Strategien der Unternehmensleitungen und sind darauf fokussiert, die Rechte der Beschäftigten zu wahren.
Rechtsgebiete
- Individualarbeitsrecht: Unterstützung bei Kündigungen, Änderungskündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitszeiten, Zeugnisberichtigungen, Diskriminierung, Eingruppierungen, Betriebsübergängen, Lohn- und Gehaltsfragen, Versetzungen, Wechsel des Arbeitgebers sowie Vertragsfragen. Wir beraten auch zu sozialrechtlichen Fragestellungen in Kündigungsfällen.
- Betriebsverfassungsrecht: Beratung und Vertretung von Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräten sowie Wahlvorständen zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Themen in Verhandlungen, Einigungsstellen und Beschlussverfahren. Wir unterstützen dabei, relevante rechtliche Fragen zu klären und die Rechte der Betriebsräte zu gewährleisten.
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