Sozialrecht

1. Habe ich Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV) – und wie viel bekomme ich?

Du hast Anspruch auf Bürgergeld, wenn du erwerbsfähig, hilfebedürftig bist und deinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kannst (§ 7 SGB II). Die Höhe hängt vom Regelsatz (z. B. 563 € für Alleinstehende im Jahr 2025) und den Kosten für Unterkunft und Heizung ab, die „angemessen“ übernommen werden. Einkommen und Vermögen werden angerechnet, wobei gewisse Freibeträge gelten.


2. Wann bekomme ich Arbeitslosengeld I – und wie lange?

Arbeitslosengeld I bekommst du, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast (§ 142 SGB III). Die Dauer richtet sich nach deinem Alter und der Beitragszeit – maximal 12 Monate, ab 50 Jahren auch länger (§ 147 SGB III). Die Höhe beträgt ca. 60 % deines letzten Nettoeinkommens (67 % mit Kind).


3. Wie beantrage ich eine Erwerbsminderungsrente – und was sind die Voraussetzungen?

Du bekommst eine Erwerbsminderungsrente, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kannst (§ 43 SGB VI). Die volle Rente gibt es bei weniger als 3 Stunden Leistungsfähigkeit. Du brauchst mindestens 5 Beitragsjahre, davon 3 innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Rentenversicherung prüft die medizinischen Voraussetzungen – oft mithilfe von Gutachten.


4. Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Sozialhilfe?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) ist für dauerhaft Erwerbsunfähige oder Menschen über 65, während Sozialhilfe (§ 27 ff. SGB XII) eher für vorübergehende Notlagen gedacht ist. Beide Leistungen decken den gleichen Grundbedarf, aber mit leicht unterschiedlichen Voraussetzungen.


5. Welche Leistungen bekomme ich bei einer Behinderung – und wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Du kannst einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen (§ 69 SGB IX). Ab einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 gilt man als schwerbehindert. Es gibt dann z. B. fünf Tage Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz und ggf. Vergünstigungen im Nahverkehr. Der Antrag wird medizinisch geprüft.


6. Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld – und wie lange wird es gezahlt?

Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du von der Krankenkasse Krankengeld statt Gehalt – etwa 70 % des Brutto- (max. 90 % des Netto-) Einkommens (§ 47 SGB V). Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.


7. Wie funktioniert Pflegegrad und Pflegegeld – und wo beantrage ich das?

Du kannst bei deiner Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen (§ 18 SGB XI). Ein Gutachter des MD (Medizinischer Dienst) prüft deine Selbstständigkeit in Bereichen wie Körperpflege, Mobilität, Alltag. Je nach Pflegegrad (1–5) bekommst du Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Unterstützung im Heim. Pflegegeld beginnt bei 332 € (Grad 2) bis zu 947 € (Grad 5) monatlich (Stand 2025).


8. Wer zahlt meine Beiträge zur Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit?

Wenn du Arbeitslosengeld I bekommst, zahlt die Agentur für Arbeit deine Beiträge (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Beiträge (§ 26 Abs. 2 SGB II). Wenn du Krankengeld beziehst, bist du über die Krankenkasse beitragsfrei versichert. Bei anderen Fällen (z. B. Minijob, Studium) kann eine freiwillige Versicherung notwendig werden.


9. Wie kann ich mich gegen einen Bescheid vom Jobcenter, der Krankenkasse oder Rentenversicherung wehren?

Du kannst gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du Klage beim Sozialgericht erheben (§ 87 SGG). Das Verfahren ist gerichtskostenfrei, und du brauchst nicht zwingend einen Anwalt – bei komplexen Fällen ist rechtliche Beratung aber ratsam.


10. Was steht mir als Alleinerziehende(r), Rentner/in oder Student/in zu – welche Sozialleistungen kann ich beantragen?

Das hängt von deiner Lebenslage ab. Beispiele:

  • Alleinerziehende: Kinderzuschlag (§ 6a BKGG), Unterhaltsvorschuss, Wohngeld
  • Rentner: Grundsicherung (§ 41 SGB XII), Wohngeld
  • Studierende: BAföG (§ 2 BAföG), Wohngeld (nur ohne BAföG-Anspruch), Kindergeld (bis 25)
    Auch einmalige Leistungen oder Härtefallhilfen können infrage kommen.

Wenn du zu einem dieser Themen einen Formularhinweis, eine Checkliste für Anträge oder Unterstützung beim Widerspruch brauchst, melde dich kostenlos über folgendes Formular:


📬 kostenlose Anfrage stellen
🔐 100 % Datenschutz – kein Spam
👥 1000+ Kunden weitergeholfen – sei auch dabei!

Nach oben scrollen