Roth Marwin H.
Überblick
Marwin H. Roth | Roth Fachanwaltskanzlei Willkommen in der Roth Fachanwaltskanzlei in Saarbrücken. Unsere Kanzlei wird von Marwin H. Roth geleitet, einem erfahrenen Rechtsanwalt mit über 30 Jahren Berufserfahrung im Erb- und Arbeitsrecht. Herr Roth ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Rechtsgebiete Arbeitsrecht: Herr Roth hat bereits mehr als 9.000 arbeitsrechtliche Fälle erfolgreich bearbeitet und ist bundesweit tätig. Erbrecht: Als Fachanwalt für Erbrecht berät und vertritt er Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Erbschaftssteuerrecht: Unterstützung in steuerlichen Belangen beim Erben und Vererben. Unsere Philosophie basiert auf umfassender Beratung und individueller Betreuung. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Abwicklung von Erbschaften sondern auch bei der Gestaltung von Testamenten und der Sicherung von Pflichtteilsansprüchen. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Marwin H. Roth und unser engagiertes Team. Kontaktieren Sie uns gerne unter info@roth-koll.de oder telefonisch unter (0681) 582020. Bildrechte sind bei der Kanzlei oder Pixabay.

