RA Dr. Thomas Huber
Überblick
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber ist ein erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht, der sich durch langjährige Expertise und ein hohes Engagement auszeichnet. Seit über 20 Jahren berät er Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in komplexen steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Kernkompetenzen Die Hauptrechtsgebiete der Kanzlei umfassen: Steuerrecht: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abgabenordnung, internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen (insbesondere Deutschland-Schweiz), Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen, Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Prüfung und Abwehr von Steuerbescheiden. Erbrecht: Testamentsgestaltung, Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge, erbschaftsteuerliche Gestaltung, Beratung bei Pflichtteilsansprüchen und Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften. Arbeitsweise Dr. Huber entwickelt maßgeschneiderte Lösungen mit einem klaren Fokus auf die individuellen Ziele seiner Mandanten. Seine Arbeitsweise zeichnet sich durch strategisches Denken, Transparenz und engagierte Beratung aus. Kontakt Für eine persönliche Beratung erreichen Sie die Kanzlei unter: Email: info@ra-dr-huber.de Bildrechte sind bei der Kanzlei oder Pixabay.

